abzinsen

abzinsen
ạb|zin|sen <sw. V.; hat (Bankw.):
das Anfangskapital aus einem gegebenen Endkapital ermitteln:
später fällige Zahlungen a.;
abgezinste Wertpapiere.

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ạb|zin|sen <sw. V.; hat (Bankw.): das Anfangskapital aus einem gegebenen Endkapital ermitteln: später fällige Zahlungen a.; abgezinste Wertpapiere; Beim abgezinsten Sparbrief werden Zins und Zinseszins ... auf die gesamte Laufzeit angerechnet (Hörzu 8, 1978, 107).

Universal-Lexikon. 2012.

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